Anwaltskosten bei einer Strafverteidigung wegen Kinderpornographie
Die Kosten für Ihr Strafverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs oder des Besitzes von Kinderpornographie nach § 184b StGB hängen von dem zu erwarteten Aufwand ab. Bei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger legen wir großen Wert auf Kostentransparenz. Die erste Kontaktaufnahme sowie das Erstberatungsgespräch sind bei uns kostenlos. Sie werden stets klar und offen über alle kostenauslösenden Maßnahmen informiert und haben die Freiheit darüber zu entscheiden, ob die kostenauslösende Maßnahme ausgeführt werden soll.
Ähnlich wie bei einer Haussanierung, bei der ein Handwerker sich zunächst die Bausubstanz genau ansieht, bevor er Ihnen ein realistisches Angebot unterbreitet, benötige auch ich zunächst einen Blick in die relevanten Akten, um Ihnen ein fundiertes Pauschalpreisangebot machen zu können. Dadurch weiß ich, was an Verteidigungsaufwand anfällt und Sie wissen genau, was auf Sie zukommt – ohne Überraschungen und mit voller Kostenkontrolle.
Viele Anwälte berechnen bereits Gebühren für die Anforderung der Akten. Bei mir ist dies nicht der Fall. Eine fundierte Einschätzung ist m.E. nur dann möglich ist, wenn Sie vorher umfassend informiert sind. Und genau deshalb sind bei mir sowohl die Erstberatung als auch die erste Akteneinsicht kostenfrei.
Dieser Ansatz hat sich bewährt: Mehr als 98 % meiner Mandanten entscheiden sich nach der Akteneinsicht für eine weitere Verteidigung – ein klares Zeichen dafür, dass die Verteidigung nicht nur rechtlich kompetent, sondern auch bezahlbar ist. Sollten Sie eine Ratenzahlung in Betracht ziehen, finden wir auch hier in den meisten Fällen gemeinsam eine Lösung, die für Sie passt.
Ihre Anfrage wie auch das Erstgespräch sind kostenlos und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
Mit einer Anfrage haben Sie unabhängig vom aktuellen Stand Ihres Strafverfahrens die Möglichkeit, risikofrei herauszufinden, was eine qualifizierte Strafverteidigung kostet und ob es sich für Ihren speziellen Fall lohnt, sich durch die Kanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger vertreten zu lassen. Unser Angebot einer kostenfreien Aufwands-, Kosten- und Nutzeneinschätzung gilt für alle Instanzen:
- Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren,
- Verteidigung in einem eröffneten Hauptverfahren,
- Strafverteidigung in der Berufung,
- Strafverteidigung in der Revision,
sei es vor einem Amtsgericht (AG), Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG) oder dem Bundesgerichtshof (BGH).
Die Auswahl eines kompetenten Anwalts ist besonders im Strafrecht entscheidend. Eine effektive Strafverteidigung kann Sie langfristig weniger kosten als eine mangelhafte oder keine Verteidigung. Besonders wenn es darum geht, eine Vorstrafe, hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen zu vermeiden, ist jeder investierte Cent in eine erstklassige Verteidigung gut angelegt und kann sich schnell auszahlen.
Akteneinsicht vor der Kosteneinschätzung
Die Vertretung Ihrer Interessen im Strafrecht sollte niemals als „Massenware“ betrachtet werden. Es ist entscheidend, dass sowohl Sie als auch Ihr Strafverteidiger auf eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr spezifisches Anliegen setzen.
Der Aufwand einer Strafverteidigung und die Bedeutung des Falles können nicht nach einem standardisierten Schema bestimmt werden, ohne den konkreten Fall und die Beweismittel zu kennen.
Stellen Sie sich vor, der von Ihnen gewählte Rechtsanwalt unterbreitet Ihnen ein konkretes Preisangebot ohne vorherige Akteneinsicht. Nach Einsichtnahme stellt sich dieses Angebot als zu niedrig heraus. Mit etwas Glück teilt Ihnen der Anwalt dies ehrlich mit, sodass Sie lediglich enttäuscht sind, weil Sie mit geringeren Kosten gerechnet hatten und nun ein realistisches Angebot erhalten. Viel schlimmer wäre, wenn Ihr Anwalt Ihnen nichts mitteilt und nur noch halbherzig für die Verteidigung Ihrer Rechte einsteht.
Diese Probleme lassen sich einfach vermeiden, indem wir zunächst die relevanten Akten anfordern. Durch die Einsicht in die Aktenlage gewinnen beide Seiten Klarheit und Sie können anschließend in Ruhe entscheiden, ob Sie Ihre Strafverteidigung durch uns führen lassen möchten. Für die Anforderungen von Ermittlungsakten werden Ihnen lediglich die entstandenen Auslagen nach den gesetzlichen Gebührenvorgaben berechnet.
Selbstverständlich kann die Möglichkeit einer Ratenzahlung berücksichtigt werden.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten Ihrer Strafverteidigung übernimmt, hängt von den Bedingungen Ihres Rechtsschutzvertrages ab. Wir prüfen gerne für Sie, ob es in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherung einzuholen.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
IHR RECHTSANWALT BEI KINDERPORNOGRAPHIE | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)
Spezialisierter Rechtsanwalt für Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung im Sinne der Kinderpornographie | Bundesweite Verteidigung.