Am 28. Juni 2024 trat eine wesentliche Reform des Straftatbestands der
Kinderpornographie nach § 184b StGB in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf den Strafrahmen für den Besitz, Erwerb und die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte hat. Mit dieser Gesetzesänderung reagiert der Gesetzgeber auf die teils scharfe Kritik an den im Jahr 2021 verschärften Regelungen, die als zu rigoros und praxisfern wahrgenommen wurden. Die neue Regelung verfolgt das Ziel, eine differenziertere strafrechtliche Bewertung zu ermöglichen und den Gerichten bei der Strafzumessung mehr Flexibilität einzuräumen, ohne den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gefährden.