Das LG Bonn hat mit Beschluss vom 30.09.2024 (Az. 22 Qs 23/24) eine Entscheidung zur Verhältnismäßigkeit der Dauer der Beschlagnahme digitaler Datenträger getroffen. Anlass war ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien gegen einen zur Tatzeit 14-jährigen Jugendlichen.
Spezialisierter Rechtsanwalt für Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung im Sinne der Kinderpornographie | Bundesweite Verteidigung.