Im Notfall sind wir 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche für Sie erreichbar. Sollten Sie von einer dieser Maßnahmen betroffen sein, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

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Vorladung Kinderpornographie

Vorladung bei Verdacht von Kinderpornographie

Wenn Sie eine Vorladung wegen Kinderpornographie erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren. Zwar besteht gegen Sie der Verdacht Kinderpornographie und die Strafandrohung kann zum Teil gewaltig sein, jedoch kann eine exzellente Strafverteidiger der Schlüssel zum guten Ausgang des Verfahrens sein. Umso wichtiger ist es, bedacht einen Strafverteidiger zu engagieren, der sich über mehrere Jahre auf die Kinderpornographie nach § 184b StGB spezialisiert hat und so unter anderem eine Menge Erfahrung und Erfolg in vergangen Verfahren wegen des Verdachts der Kinderpornographie vorweisen kann.

Vorladung wegen Kinderpornographie, aber keine Hausdurchsuchung?

Wenn Sie eine Vorladung wegen des Verdachts der Kinderpornographie bekommen haben, können Sie positiv feststellen, dass Sie durch die Vorladung von dem Verdacht der Kinderpornographie und dem damit verbundenen Ermittlungsverfahren erfahren haben. Positiv ist, dass (noch) keine Hausdurchsuchung bei Ihnen stattgefunden hat, denn meistens läuft es so ab, dass der Beschuldigte erst durch die Hausdurchsuchung von dem gegen Ihn laufenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Kinderpornographie erfährt.

Was tun? Motto: Je früher desto besser! 

Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, wissen Sie, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Kinderpornographie gegen Sie läuft. Untätig bleiben und abwarten ist dabei keine gute Idee. Sie sollten sich schnellstmöglich, nach gewissenhafter Auswahl, an einen Spezialisten für Kinderpornographie wenden, der die bestmögliche Verteidigung Ihrer Rechte garantiert. Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens einen Strafverteidiger Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Diese Entscheidung darf von der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Je früher Sie sich dabei an Ihren Strafverteidiger wenden, desto eher kann er auf dieses Strafverfahren einwirken – dies erhöht die Chancen auf eine bestmöglichen Verfahrensausgang. Hat noch keine Hausdurchsuchung stattgefunden, so können Sie sich bereits mit Ihrem Strafverteidiger bezüglich Verhaltensregeln bei einer Hausdurchsuchung beraten.

Was erwartet Sie? Was sind die nächsten Schritte? 

Stellen Sie sich darauf ein, dass Verfahren wegen Kinderpornographie sehr lange dauern können: Mindestens ein Jahr, oft sogar noch länger. In einem solchen Verfahren wird Ihr Strafverteidiger zunächst die Vorladung für Sie absagen, sodass Sie den Termin bei der Polizei nicht wahrnehmen müssen. Es ist wichtig, dass Sie diesen auch unter keinen Umständen wahrnehmen! Ihr Strafverteidiger kümmert sich um alle Belange, sodass Sie keinen direkten Kontakt zur Polizei oder Staatsanwaltschaft haben werden.

Anschließend wird Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und das Auswertegutachten beantragt. Anschließend kann Ihnen genau mitgeteilt werden, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Strafe Sie möglicherweise erwarten müssen. Darüber hinaus überprüft ihr Strafverteidiger die Ermittlungen und analysiert die Auswertung auf mögliche Fehler. Die Identifizierung von Fehlerquellen in den Auswertungen erfordert technischen Sachverstand. Unsere umfangreiche Erfahrung in solchen Fällen ist dabei von zentraler Bedeutung, denn jede zusätzliche oder fehlende Datei kann die mögliche Strafe beeinflussen. Hier können Sie eine detaillierte Übersicht zum Strafverfahren wegen Kinderpornographie entnehmen.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

In einem kostenlosen Erstgespräch können wir weitere Fragen bei einer Vorladung wegen eines Verdachts der Kinderpornographie erläutern:

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    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger)

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