Posingbilder werfen im Zusammenhang mit Kinderpornographie nach § 184b StGB viele rechtliche und gesellschaftliche Fragen auf. Diese Bilder, die Kinder in unnatürlich erotischen oder sexualisierten Posen darstellen, stehen im Spannungsfeld zwischen künstlerischer Freiheit, Meinungsfreiheit und dem strafrechtlichen Schutz von Kindern vor Ausbeutung. Doch wann sind Posingbilder strafbar, und wie definiert das Strafrecht ihren Zusammenhang mit Kinderpornographie?