Wann ist von kinderpornographischen Schriften i.S.d. § 184b StGB zu sprechen?
Der Begriff der „kinderpornographischen Schriften“ im Sinne des § 184b StGB ist weit gefasst und bezieht sich auf alle Formen der Verbreitung, des Erwerbs sowie des Besitzes von Darstellungen sexueller Handlungen an oder von Kindern. Es handelt sich dabei um eine besonders schwere Straftat, die vom Gesetzgeber scharf sanktioniert wird, um Kinder vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen.