Chancen auf Einstellung des Verfahrens oder Strafbefehls bei Kinderpornographiebesitz

Der Vorwurf des Besitzes von Kinderpornographie Gemäß § 184b StGB ist eine schwerwiegende Anschuldigung, die bei den Betroffenen zu erheblichen persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Konsequenzen führen kann. Trotz der Schwere des Vorwurfs gibt es rechtliche Möglichkeiten, um eine Einstellung des Verfahrens oder des Strafbefehls zu erreichen. Ob ein Verfahren eingestellt wird, hängt maßgeblich von dem Strafverteidiger ab. Mithin sollten Sie unbedingt auf einen auf die Kinderpornographie spezialisierten Anwalt zurückgreifen.

Der Vorwurf des Besitzes von Kinderpornographie

Kinderpornographie ist in § 184b StGB geregelt und umfasst sowohl das Herunterladen als auch das bloße Besitzen von kinderpornographischem Material. Bereits der Besitz von wenigen Dateien kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Es handelt sich dabei um ein Offizialdelikt, was bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet sind, auch ohne ausdrückliche Anzeige zu ermitteln.

Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung

Eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens ist im Bereich des Kinderpornographie-Besitzes möglich, allerdings hängt dies von verschiedenen Faktoren ab:

  • Mangel an Beweisen

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Beweislage unklar ist oder nicht ausreicht, um eine strafrechtliche Verurteilung gemäß § 184b StGB zu rechtfertigen. Wenn beispielsweise die Herkunft der Dateien nicht eindeutig festgestellt werden kann oder Zweifel daran bestehen, ob die beschuldigte Person überhaupt Zugriff auf das Material hatte, besteht die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO aufgrund mangelnden Tatverdachts.

  • Geringfügigkeit der Schuld

In besonders gelagerten Einzelfällen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch wegen Geringfügigkeit einstellen, gemäß § 153 StPO. Dies kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn die Schuld des Beschuldigten als gering eingeschätzt wird und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn nur eine sehr geringe Menge an kinderpornographischem Material gefunden wurde und der Beschuldigte keine Vorstrafen hat.

  • Einstellung gegen Auflagen

Eine weitere Möglichkeit bietet sich durch § 153a StPO, wonach das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden kann. Diese Option ist insbesondere dann denkbar, wenn der Beschuldigte kooperiert und die Staatsanwaltschaft der Auffassung ist, dass durch die Erfüllung der Auflagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung erfüllt wird. Solche Auflagen können beispielsweise die Teilnahme an einer Therapie oder einer sozialpädagogischen Maßnahme sein.

  • Einspruch gegen einen Strafbefehl

Wird anstelle einer Anklage ein Strafbefehl erlassen, bedeutet dies nicht zwingend das Ende der rechtlichen Möglichkeiten. Ein Strafbefehl stellt lediglich eine vereinfachte Form der Verurteilung dar, die ohne Hauptverhandlung erfolgt. Doch auch hier gibt es Chancen auf einen positiven Ausgang:

Einspruchsfrist

Nach Zustellung des Strafbefehls hat der Betroffene zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. In diesem Fall wird das Verfahren in eine reguläre Hauptverhandlung überführt, bei der der Sachverhalt erneut geprüft wird. Oftmals wird dabei festgestellt, dass die Beweislage nicht ausreichend ist oder mildernde Umstände übersehen wurden.

Strategien für den Einspruch

Beim Einspruch gegen einen Strafbefehl ist es von entscheidender Bedeutung, eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Eine effektive Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt für Kinderpornographie kann darauf abzielen, die Rechtmäßigkeit der Beweise anzuzweifeln, mildernde Umstände wie etwa die unbewusste Speicherung der Dateien oder einen fehlenden Vorsatz darzulegen. Auch die persönliche Lebenssituation des Beschuldigten kann in der Hauptverhandlung eine entscheidende Rolle spielen.

  • Notwendigkeit einer frühzeitigen Verteidigung

Eine frühzeitige und kompetente strafrechtliche Verteidigung ist im Falle des Vorwurfs des Besitzes von Kinderpornographie unerlässlich. Je früher eine Verteidigung eingeschaltet wird, desto größer sind die Chancen, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zur Einstellung zu bringen oder im Falle eines Strafbefehls erfolgreich Einspruch zu erheben. In vielen Fällen kann durch geschickte Verhandlungsführung mit der Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung vermieden werden, was den Betroffenen vor weiteren psychischen Belastungen und öffentlichen Stigmatisierungen bewahrt.

Dies sind nur einige wenige Beispiele, die ein erfahrener Anwalt bei Kinderpornographie anwenden kann, um Ihr Verfahren einzustellen.

Über den Autor

ANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHTI: RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER DR. BÖTTNER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Spezialist für Sexualstrafrecht tätig. Er ist ein bundesweit häufig angefragter Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Er verteidigt und berät bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

IHR RECHTSANWALT BEI KINDERPORNOGRAPHIE | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

Spezialisierter Rechtsanwalt für Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung im Sinne der Kinderpornographie | Bundesweite Verteidigung.

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