Microsoft Bing für die Verbreitung von kinderpornographischer Inhalte

Die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b StGB ist eines der schwerwiegendsten Straftatbestände im deutschen Strafrecht. In der digitalen Welt sind Suchmaschinen wie Bing zentrale Anlaufstellen, die sowohl zur Informationsbeschaffung als auch – im Missbrauchsfalle – für die Verbreitung illegaler Inhalte genutzt werden können. Doch welche strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Täter, die Plattformen wie Bing missbrauchen, und welche rechtlichen Verantwortlichkeiten tragen Suchmaschinenbetreiber?

Rechtsgrundlagen: Kinderpornographie gemäß § 184b StGB

Kinderpornographie ist nach deutschem Strafrecht gemäß § 184b StGB ein Verbrechen. Dieser Straftatbestand umfasst die Herstellung, Verbreitung, den Besitz und den Erwerb kinderpornographischer Inhalte. Die Einstufung als Verbrechen bedeutet, dass bereits der Besitz oder die Weiterleitung solcher Inhalte mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug geahndet wird. Die Verbreitung, insbesondere über digitale Plattformen wie Bing, gilt als besonders schwerwiegend und führt häufig zu höheren Strafen, die bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe betragen können. Besonders relevant ist hierbei der Verbreitungsbegriff. Dieser umfasst nicht nur die aktive Weiterleitung, sondern auch das Bereitstellen von Links oder Inhalten, die anderen Personen den Zugang zu kinderpornographischem Material ermöglichen.

Bing und die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte

Suchmaschinen wie Bing ermöglichen es Nutzern, Inhalte im Internet schnell und gezielt zu finden. Leider nutzen Kriminelle diese Technologien, um illegalen Content zu verbreiten oder zu teilen. Dabei spielen folgende Mechanismen eine Rolle:

  • Indexierung von Webseiten: Bing durchsucht und indexiert Webseiten, um Inhalte in den Suchergebnissen anzuzeigen. Ohne ausreichende Filter können auch rechtswidrige Inhalte gefunden werden.
  • Suchanfragen und Algorithmen: Nutzer können gezielt nach Inhalten suchen, die als kinderpornographisch nach § 184b StGB eingestuft werden könnten. Suchmaschinenalgorithmen, die auf bestimmte Suchbegriffe reagieren, können diese Inhalte unter Umständen auffindbar machen.
  • Missbrauch von Werbeanzeigen: Kriminelle können Werbesysteme oder Links innerhalb legaler Plattformen nutzen, um auf illegale Inhalte zu verweisen.

Strafbarkeit der Nutzer

Personen, die Bing aktiv nutzen, um kinderpornographische Inhalte zu suchen, zu verbreiten oder zu konsumieren, machen sich in jedem Fall strafbar. Die konkreten strafrechtlichen Folgen hängen davon ab, welche Handlungen begangen wurden:

  • Aktive Verbreitung: Wer Links zu kinderpornographischen Inhalten teilt oder solche Inhalte über Bing verfügbar macht, erfüllt den Verbreitungstatbestand nach § 184b StGB. Dies wird als besonders schwerwiegend eingestuft.
  • Gezielte Suche und Konsum: Auch die gezielte Suche nach kinderpornographischem Material kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn die Inhalte heruntergeladen oder betrachtet werden.
  • Besitz und Speicherung: Das Speichern solcher Inhalte auf eigenen Geräten gilt als Besitz und ist ebenfalls strafbar.

Verantwortlichkeit von Suchmaschinen wie Bing

Die Rolle von Suchmaschinen bei der Verbreitung illegaler Inhalte ist komplex. Grundsätzlich haften Plattformbetreiber für rechtswidrige Inhalte, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Das bedeutet, dass Bing verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten gemäß § 184b StGB zu verhindern, sobald entsprechende Hinweise vorliegen.

Technische und rechtliche Maßnahmen von Bing

1. Filtertechnologien: Bing nutzt Technologien zur Erkennung und Blockierung von kinderpornographischen Inhalten, wie etwa Hash-Datenbanken, die illegale Bilder identifizieren können.

2. Zusammenarbeit mit Behörden: Suchmaschinenbetreiber arbeiten mit Strafverfolgungsbehörden zusammen, um Nutzer zu identifizieren, die illegale Inhalte suchen oder verbreiten.

3. Löschung und Sperrung: Illegale Inhalte oder Links werden nach Meldung sofort aus den Suchergebnissen entfernt.

Trotz dieser Maßnahmen bleibt die Herausforderung, neue Verbreitungswege und Technologien schnell zu erkennen und zu unterbinden. Täter des § 184b StGB nutzen oft verschlüsselte Netzwerke oder obskure Suchbegriffe, um Filter zu umgehen.

Herausforderungen bei der Strafverfolgung

Die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte über Suchmaschinen wie Bing stellt Ermittlungsbehörden vor zahlreiche Herausforderungen. Dazu gehören:

  • Anonymität der Täter: Viele Täter verschleiern ihre Identität durch VPNs oder andere Verschlüsselungstechniken.
  • Internationale Dimension: Da Suchmaschinen global agieren, müssen Ermittlungen oft über Landesgrenzen hinweg koordiniert werden.
  • Datenzugang: Ermittler benötigen häufig Zugriff auf Serverdaten oder Suchprotokolle, die von Suchmaschinen gespeichert werden. Hierbei müssen jedoch Datenschutzgesetze eingehalten werden.

Die Zusammenarbeit zwischen Suchmaschinenbetreibern, Strafverfolgungsbehörden und internationalen Organisationen ist daher entscheidend, um Straftäter zu identifizieren und zu verfolgen.

Prävention und rechtliche Beratung

Sowohl Suchmaschinenbetreiber als auch Nutzer können dazu beitragen, die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b StGB zu verhindern. Nutzer sollten illegale Inhalte oder verdächtige Suchergebnisse sofort den zuständigen Behörden oder direkt dem Suchmaschinenanbieter melden. Suchmaschinen wiederum müssen ihre Filter und Kontrollmechanismen kontinuierlich verbessern, um Missbrauch frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Wenn Sie als Nutzer mit Ermittlungen oder Vorwürfen im Zusammenhang mit der Nutzung von Suchmaschinen wie Bing konfrontiert sind, ist es entscheidend, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Verfahren in diesem Bereich sind hochkomplex und technisch geprägt, sodass eine fundierte Verteidigungsstrategie notwendig ist. Unsere Kanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte steht Ihnen in solchen sensiblen Fällen kompetent und diskret zur Seite.

Über den Autor

ANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHTI: RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER DR. BÖTTNER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Spezialist für Sexualstrafrecht tätig. Er ist ein bundesweit häufig angefragter Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Er verteidigt und berät bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

IHR RECHTSANWALT BEI KINDERPORNOGRAPHIE | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

Spezialisierter Rechtsanwalt für Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung im Sinne der Kinderpornographie | Bundesweite Verteidigung.

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