Datensicherung und private Dateien bei Kinderpornographie-Ermittlungen

Ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornographie nach § 184b StGB ist für Betroffene und Beschuldigte nicht nur eine juristische, sondern auch eine persönliche Belastung. Oft stehen dabei Datenträger wie Computer, Smartphones oder externe Festplatten im Mittelpunkt der Ermittlungen. Doch was passiert mit privaten Dateien, die nichts mit dem Vorwurf zu tun haben? Wie können persönliche Daten gesichert werden, und welche Rechte haben Betroffene?

Der rechtliche Rahmen bei der Sicherstellung von Datenträgern  

Bei Ermittlungen wegen Kinderpornographie gemäß § 184b StGB greifen Behörden regelmäßig auf digitale Geräte zu. Diese Maßnahme basiert meist auf §§ 94 ff. StPO (Strafprozessordnung), die die Sicherstellung von Beweismitteln regeln. Dabei dürfen nicht nur die Geräte selbst, sondern auch gespeicherte Daten ausgewertet werden.  

Wichtige rechtliche Grundlagen:

  • Beschlagnahme: Für eine Sicherstellung oder Beschlagnahme ist in der Regel ein richterlicher Beschluss erforderlich. Nur in dringenden Fällen kann die Staatsanwaltschaft oder die Polizei vorläufig handeln. 
  • Durchsuchung: Die Sicherstellung digitaler Geräte erfolgt oft im Rahmen einer Hausdurchsuchung (§ 102 StPO). Hierbei dürfen Ermittler nur nach Beweismitteln suchen, die im Zusammenhang mit dem Tatvorwurf stehen.  

Was passiert mit privaten Dateien?  

Die digitale Auswertung umfasst meist alle Daten, die auf den beschlagnahmten Geräten gespeichert sind. Dabei können auch private Dateien, die nichts mit dem Vorwurf zu tun haben, eingesehen werden. Dies betrifft insbesondere:  

  • Fotos und Videos: Persönliche Bilder können ebenfalls überprüft werden, um verdächtige Inhalte auszuschließen. 
  • Nachrichtenverläufe: Chats und E-Mails werden oft analysiert, um mögliche Kontakte oder Bezüge zum Tatvorwurf zu identifizieren.  
  • Berufliche Dokumente: Auch beruflich relevante Daten können im Zuge der Auswertung betrachtet werden.  

Rechte der Betroffenen bei Datensicherung

Betroffene müssen nicht tatenlos zusehen, wie sämtliche Daten durchsucht werden. Es gibt rechtliche Möglichkeiten, die eigene Privatsphäre zu schützen:  

  • Beschwerde gegen Beschlagnahme: Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Sicherstellung unrechtmäßig war, können Sie Beschwerde einlegen. Diese richtet sich an das zuständige Gericht (§ 304 StPO).  
  • Einschränkung der Auswertung: Sie können beantragen, dass bestimmte Dateien von der Auswertung ausgeschlossen werden, wenn diese offensichtlich nichts mit dem Verfahren zu tun haben.  
  • Anwesenheit bei der Auswertung: In bestimmten Fällen kann der Verteidiger des Beschuldigten bei der Durchsicht der Daten anwesend sein, um die Rechte des Mandanten zu wahren.  

Datensicherung: Wie können private Dateien geschützt werden?  

Auch wenn eine vollständige Sicherung der Privatsphäre bei Ermittlungen schwierig ist, können Betroffene im Vorfeld Maßnahmen ergreifen, um sensible Daten zu schützen:  

  • Verschlüsselung sensibler Daten: Durch die Verwendung von Verschlüsselungssoftware können private Dateien vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Wichtig ist jedoch, dass dies keine Straftat verschleiern soll – der Verdacht auf Beweismittelunterdrückung könnte zusätzliche rechtliche Probleme verursachen.
  • Externe Datensicherung: Regelmäßige Backups auf externe Festplatten oder in sichere Cloud-Dienste können helfen, wichtige Daten im Falle einer Beschlagnahme verfügbar zu halten. Diese Backups sollten jedoch außerhalb der eigenen Wohnung aufbewahrt werden, um nicht ebenfalls beschlagnahmt zu werden.
  • Trennung von beruflichen und privaten Daten: Wenn möglich, sollten berufliche und private Daten auf getrennten Geräten gespeichert werden. Das erleichtert die Argumentation, dass bestimmte Geräte oder Dateien nichts mit dem Tatvorwurf zu tun haben.

Wie kann ein Anwalt für Kinderpornographie helfen?  

Ein erfahrener Strafverteidiger für Kinderpornographie nach § 184b StGB kann entscheidend dazu beitragen, die Rechte des Betroffenen zu wahren. Dies umfasst:  

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen: Der Anwalt kann überprüfen, ob die Sicherstellung oder Durchsuchung rechtskonform war, und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen.  
  • Begrenzung der Auswertung: Durch gezielte Anträge kann erreicht werden, dass nur relevante Daten ausgewertet werden.  
  • Beratung zur Datensicherung: Der Anwalt kann präventiv Maßnahmen empfehlen, um die eigenen Daten rechtlich sicher zu verwalten. 

Über den Autor

ANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHTI: RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER DR. BÖTTNER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Spezialist für Sexualstrafrecht tätig. Er ist ein bundesweit häufig angefragter Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Er verteidigt und berät bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

IHR RECHTSANWALT BEI KINDERPORNOGRAPHIE | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

Spezialisierter Rechtsanwalt für Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung im Sinne der Kinderpornographie | Bundesweite Verteidigung.

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