Nudes und Kinderpornographie – was ist erlaubt?

In der digitalen Welt, in der Bilder und Videos jederzeit geteilt und empfangen werden können, ist das Thema Kinderpornographie besonders sensibel und komplex. Besonders Jugendliche und Eltern sind verunsichert: Was ist erlaubt, und wann wird eine Grenze überschritten?

Die rechtliche Definition von Kinderpornographie gemäß § 184b StGB

Kinderpornographie bezeichnet jede Darstellung von sexuellen Handlungen oder expliziten Posen von Personen unter 14 Jahren. Der § 184b StGB verbietet die Herstellung, Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie. Dies gilt auch dann, wenn solche Inhalte einvernehmlich geteilt oder empfangen werden. In den Augen des Gesetzes ist der Schutz der Minderjährigen oberste Priorität, weshalb selbst das bloße Speichern solcher Darstellungen strafbar ist.

Was ist bei sogenannten „Nudes“ erlaubt?

Nicht jede Art von Nacktaufnahme (,,Nudes“) fällt automatisch unter Kinderpornographie im Sinne des § 184b StGB. Grundsätzlich ist es Jugendlichen ab 14 Jahren in Deutschland erlaubt, sich gegenseitig Nacktbilder zu senden, solange dies einvernehmlich und ohne weiteren Verbreitungsweg geschieht. Wichtig ist jedoch, dass keine sexuelle Handlung abgebildet wird und die Bilder ausschließlich im privaten Kontext verbleiben. Sobald solche Bilder ohne Erlaubnis weitergegeben werden, kann das nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch psychische Belastungen für die Betroffenen mit sich bringen.

Selbstaufnahmen: Rechte und Pflichten

In den letzten Jahren hat sich der Trend zur „Selfie-Kultur“ verstärkt, bei der Jugendliche Nacktbilder von sich selbst machen und speichern. Grundsätzlich ist dies im privaten Rahmen erlaubt, solange die Aufnahmen keine strafrechtlich relevanten Inhalte zeigen und nicht an Dritte weitergegeben werden. Sobald jedoch minderjährige Selbstaufnahmen ohne deren Zustimmung weiterverbreitet oder in Chatgruppen geteilt werden, kann dies schnell eine strafbare Handlung im Sinne des § 184b StGB darstellen.

Rechtliche Konsequenzen: Was droht bei Verstößen?

Der § 184b StGB sieht hohe Strafen für die Herstellung, den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie vor. Schon der bloße Besitz solcher Inhalte kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Für Jugendliche ist es zudem wichtig zu wissen, dass das deutsche Recht auch hier keine Ausnahme macht: Sobald ein Jugendlicher Besitzer von kinderpornographischen Inhalten wird, macht er sich strafbar. Darüber hinaus können auch unbedachte Handlungen, wie das Teilen eines vermeintlich harmlosen Nacktbildes von Freunden, drastische Konsequenzen haben. Mögliche Folgen sind nicht nur Strafen, sondern auch die sozialen Konsequenzen wie Schulverweise, Rufschädigung und psychischer Druck auf die betroffenen Minderjährigen.

Prävention und Aufklärung – Tipps für Eltern und Jugendliche

Um präventiv gegen das Entstehen solcher Fälle vorzugehen, ist eine offene Kommunikation zwischen Eltern und Kindern essenziell. Eltern sollten ihre Kinder frühzeitig und behutsam aufklären und ihnen die Risiken digitaler Inhalte bewusst machen. Dazu zählt auch die Sensibilisierung für die Konsequenzen, die das Senden und Empfangen bestimmter Inhalte mit sich bringen kann. Wichtig ist, dass Jugendliche lernen, wo die Grenze zwischen Privatsphäre und öffentlichem Raum verläuft und wie schnell vermeintlich private Inhalte verbreitet werden können. Für Jugendliche gilt: Überlegen Sie stets genau, welche Inhalte Sie teilen und wem Sie diese anvertrauen. Ein Moment der Unachtsamkeit kann langfristige Konsequenzen nach sich ziehen.

Über den Autor

ANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHTI: RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER DR. BÖTTNER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Spezialist für Sexualstrafrecht tätig. Er ist ein bundesweit häufig angefragter Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Er verteidigt und berät bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

IHR RECHTSANWALT BEI KINDERPORNOGRAPHIE | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

Spezialisierter Rechtsanwalt für Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung im Sinne der Kinderpornographie | Bundesweite Verteidigung.

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