Bundesweit für Sie aktiv!
Wie Sie unserer Kanzleiwebsite entnehmen können, sind wir nicht nur an unserer Kanzleistandorten in Frankfurt, Hamburg und Neumünster für Sie aktiv, sondern verteidigen Sie bundesweit vor jedem deutschen Strafgericht. Unsere taktisch gewählten Standorten machen es uns möglich, innerhalb von kürzester Zeit in jeder deutschen Stadt für Ihre Rechte einzustehen. So ist beispielsweise Stuttgart von Frankfurt aus innerhalb von unter zwei Stunden erreichbar. Zwischen Bremen und Hamburg liegt eine Auto- oder Bahnfahrt von ca. einer Stunde. Unsere Verteidigung kennt jedoch weder räumliche noch zeitliche Grenzen, weswegen wir eine bestmögliche Verteidigung in jeder deutschen Stadt garantieren – unabhängig vom Anfahrtsweg.
Bestes Beispiel sind dabei unsere letzten Erfolge in Verbindung mit einer Vorladung wegen Kinderpornographie: So konnten erst neulich Verfahrenseinstellungen in Leipzig, München und Köln erwirkt werden.