Änderung des Mindeststafmaßes des § 184b StGB
Am 16. Mai 2024 wurde in Berlin eine Änderung im Strafgesetzbuch (§ 184b StGB) verabschiedet, die den Bereich der Kinderpornographie betrifft. Diese Gesetzesänderung sieht vor, dass das Mindeststrafmaß für den Besitz und Erwerb von kinderpornographischen Materialien von einem Jahr auf drei Monate reduziert wird. Ebenso wird das Mindeststrafmaß für die Verbreitung dieser Materialien von einem Jahr auf sechs Monate gesenkt. Durch diese Änderungen wird § 184b StGB wieder als Vergehen eingestuft, anstatt als Verbrechen.