Geldstrafen und rechtliche Folgen beim Besitz und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften
Der Besitz und die Verbreitung kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b StGB gehören zu den schwersten Straftaten, die im deutschen Strafrecht verankert sind. Die Gesetzgebung sieht strenge Strafen vor, um den Schutz von Kindern sicherzustellen und gegen Menschen vorzugehen, die kinderpornographisches Material konsumieren oder verbreiten.
Besitz kinderpornographischer Schriften – Strafen und Folgen
Wer kinderpornographische Schriften besitzt, kann gemäß § 184b StGB mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. In weniger schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe auf drei Monate bis zu drei Jahren reduziert werden. Geldstrafen sind in diesen Fällen ebenfalls möglich, insbesondere dann, wenn mildernde Umstände vorliegen. Es ist jedoch zu beachten, dass selbst der geringfügige Besitz solcher Inhalte schwerwiegende Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Person haben kann. Neben den strafrechtlichen Folgen kann eine Verurteilung das soziale und berufliche Leben des Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen.
Verbreitung kinderpornographischer Schriften – Verschärfte Strafen
Die Verbreitung von kinderpornographischen Schriften wird noch schwerer bestraft. Wer solche Inhalte verbreitet, also an andere weitergibt oder öffentlich zugänglich macht, muss mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis zehn Jahren rechnen. Diese Strafe gilt sowohl für aktive Verbreiter, die das Material bewusst weitergeben, als auch für Personen, die solche Inhalte in Chats oder Foren posten. Die Strafen für die Verbreitung sind so hoch, weil sie dazu beitragen, dass das Leid der Opfer vervielfältigt wird. Kinder, die in solchen Inhalten dargestellt werden, erleben durch jede Weitergabe ihres Missbrauchs weitere Traumatisierungen.
Finanzielle Folgen bei der Verbreitung und dem Besitz kinderpornographischer Schriften
Neben den Freiheitsstrafen kommen auch erhebliche finanzielle Strafen auf die Betroffenen zu. Geldstrafen können insbesondere dann verhängt werden, wenn die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder wenn der Fall als minder schwer eingestuft wird. Diese Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen, wobei ein Tagessatz sich nach dem Einkommen des Verurteilten richtet. Die Höhe einer Geldstrafe kann sich daher auf mehrere tausend Euro belaufen und hängt von der Schwere des Falls ab. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen können Betroffene auch zivilrechtlich belangt werden. Opfer des § 184b StGB oder ihre Vertreter können Schadensersatzforderungen geltend machen, was die finanziellen Belastungen zusätzlich erhöhen kann.
Berufliche und gesellschaftliche Konsequenzen
Eine Verurteilung wegen des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte führt oft zu gravierenden beruflichen und sozialen Konsequenzen. Viele Arbeitgeber und Berufsgruppen, insbesondere im öffentlichen Dienst, verlangen ein einwandfreies Führungszeugnis. Eine Eintragung im Führungszeugnis kann daher zum Verlust des Arbeitsplatzes führen oder die Wiederaufnahme einer Tätigkeit verhindern. Insbesondere in Berufen, die mit Kindern oder Jugendlichen zu tun haben, ist eine Rückkehr ins Berufsleben kaum vorstellbar. Auch im sozialen Umfeld führt eine Verurteilung häufig zu Isolation, Stigmatisierung und dem Verlust von Freundschaften. Der gesellschaftliche Druck auf Betroffene ist immens, da die Öffentlichkeit solche Vergehen zurecht als besonders schwerwiegend betrachtet.