Gewerbsmäßiges Verbreiten kinderpornographischer Inhalte

Das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte nach § 184b StGB ist eine der schwersten Straftaten im deutschen Strafrecht. Besonders schwerwiegend ist dabei das gewerbsmäßige Verbreiten, bei dem strafrechtliche Folgen von erheblicher Schwere drohen. Doch was bedeutet „gewerbsmäßig“ in diesem Zusammenhang, welche gesetzlichen Regelungen greifen und wie kann ein effektiver strafrechtlicher Verteidigungsansatz aussehen?

Was versteht man unter „gewerbsmäßigem Verbreiten“?

,,Gewerbsmäßigkeit“ liegt vor, wenn der Täter die Straftat mit der Absicht begeht, sich durch wiederholte Tatbegehung eine dauerhafte Einnahmequelle von gewisser Dauer und Umfang zu verschaffen. Diese Form der Begehung wird besonders hart bestraft, da sie nicht nur einen einmaligen Verstoß gegen die Strafgesetze darstellt, sondern ein systematisches Handeln, oft mit erheblichem Schadenspotenzial. Das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b StGB umfasst dabei das Weitergeben, Verkaufen oder Tauschen solcher Materialien, sei es auf digitalen Plattformen, in sozialen Netzwerken oder über verschlüsselte Kanäle. Die Schwere des Verbreitens wird durch den kommerziellen Hintergrund nochmals deutlich erhöht, da hier eine bewusste Ausnutzung der Opfer und der illegalen Nachfrage vorliegt.

Gesetzliche Grundlage: § 184b StGB

Das deutsche Strafrecht regelt die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte in § 184b StGB. Hierbei wird zwischen dem Besitz, der Herstellung und der Verbreitung unterschieden. Gewerbsmäßiges Verbreiten wird als besonders schwerer Fall behandelt und zieht erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich:

1. Freiheitsstrafe: Gewerbsmäßiges Verbreiten wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren geahndet. In besonders schweren Fällen kann die Strafe bis zu 15 Jahren betragen.

2. Einziehung von Tatmitteln: Geräte wie Computer, Smartphones oder Server, die zur Tatbegehung genutzt wurden, können eingezogen werden

3. Berufsverbot: Besteht ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit, wie etwa bei IT-Experten, Erziehern oder Lehrern, kann ein Berufsverbot verhängt werden.

4. Eintragung ins Führungszeugnis: Eine Verurteilung wegen § 184b StGB hat erhebliche Konsequenzen für die berufliche und private Zukunft, da sie im Führungszeugnis eingetragen wird.

Besondere Schwere des Vorwurfs: Gewerbsmäßigkeit

Die Gewerbsmäßigkeit erhöht die Strafandrohung erheblich. Sie signalisiert, dass der Täter bewusst und organisiert gehandelt hat, um einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Oftmals arbeiten Täter in Netzwerken zusammen, was die Ermittlungen erschwert. Techniken wie Verschlüsselung oder das Nutzen des Darknets spielen eine wesentliche Rolle, um ihre Handlungen zu verschleiern.

Verteidigungsansätze bei Vorwürfen

Ein Vorwurf des gewerbsmäßigen Verbreitens kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b StGB ist nicht nur juristisch, sondern auch emotional extrem belastend. Ein erfahrener Strafverteidiger für Kinderpornographie ist in solchen Fällen essenziell, um die Rechte des Mandanten effektiv zu schützen.

1. Prüfung der Beweislage: Oft basiert der Vorwurf auf digitalen Spuren, die kritisch auf ihre Herkunft und Authentizität geprüft werden müssen.

2. Fehlende Gewerbsmäßigkeit: Es muss nachgewiesen werden, dass tatsächlich eine Absicht bestand, wiederholt Einnahmen zu erzielen. Ist dies nicht der Fall, kann eine Gewerbsmäßigkeit nicht vorliegen.

3. Verfahrensfehler: Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Fehler können zur Unverwertbarkeit von Beweisen führen.

4. Antrag auf Verfahrenseinstellung: Insbesondere in frühen Verfahrensstadien kann eine erfahrene Strafverteidigung die Einstellung des Verfahrens erreichen, um eine belastende Hauptverhandlung zu vermeiden.

Prävention und gesellschaftliche Verantwortung

Das gewerbsmäßige Verbreiten kinderpornographischer Inhalte nach § 184b StGB ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung. Technologische Entwicklungen ermöglichen es Tätern, immer neue Wege zur Verbreitung zu finden. Der Gesetzgeber verschärft kontinuierlich die Strafgesetze, und Ermittlungsbehörden investieren in spezialisierte Einheiten zur Bekämpfung solcher Delikte.

Über den Autor

ANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHTI: RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER DR. BÖTTNER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Spezialist für Sexualstrafrecht tätig. Er ist ein bundesweit häufig angefragter Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Er verteidigt und berät bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

IHR RECHTSANWALT BEI KINDERPORNOGRAPHIE | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

Spezialisierter Rechtsanwalt für Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung im Sinne der Kinderpornographie | Bundesweite Verteidigung.

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