Was sind kinderpornographische Schriften?

Wann ist von kinderpornographischen Schriften i.S.d. § 184b StGB zu sprechen? 

Der Begriff der „kinderpornographischen Schriften“ im Sinne des § 184b StGB ist weit gefasst und bezieht sich auf alle Formen der Verbreitung, des Erwerbs sowie des Besitzes von Darstellungen sexueller Handlungen an oder von Kindern. Es handelt sich dabei um eine besonders schwere Straftat, die vom Gesetzgeber scharf sanktioniert wird, um Kinder vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen.

Der Begriff der „kinderpornographischen Schriften“ nach § 184b StGB

Unter „kinderpornographischen Schriften“ versteht der Gesetzgeber nicht nur klassische schriftliche Dokumente im engeren Sinne, wie beispielsweise Bücher oder Briefe. Vielmehr wird der Begriff wesentlich weiter gefasst. Er umfasst sämtliche Abbildungen, die sexuelle Handlungen an oder von Kindern darstellen. Dazu zählen unter anderem Fotografien, Videos oder Zeichnungen, die sexuelle Handlungen beinhalten, die an Kindern vorgenommen werden oder bei denen Kinder selbst die Protagonisten sind. Besonders wichtig zu betonen ist, dass als „Kinder“ im Sinne des § 184b StGB Personen unter 14 Jahren gelten.

Darüber hinaus wird der Begriff der „Schriften“ gemäß § 11 Abs. 3 StGB noch weiter ausgelegt. Hierzu zählen nicht nur visuelle Abbildungen wie Fotos und Videos, sondern auch Ton– und Bildträger, Datenspeicher sowie jegliche Art von anderen Darstellungen, die geeignet sind, das Delikt der Kinderpornographie nach § 184b StGB zu erfüllen. Diese weite Definition schließt auch Dateien auf Computern oder anderen digitalen Speichermedien ein, was in der heutigen digitalen Welt von enormer Relevanz ist.

Wann liegt eine strafbare kinderpornographische Schrift vor?

Nicht jedes Bild eines nackten oder leicht bekleideten Kindes fällt automatisch unter den Straftatbestand des § 184b StGB. Entscheidend ist, dass die jeweilige Darstellung eine sexuelle Handlung an oder von einem Kind beinhaltet. Dies bedeutet, dass ein harmloses Familienfoto eines nackten Kindes am Strand nicht automatisch als kinderpornographische Schrift im strafrechtlichen Sinne zu werten ist. Es bedarf immer einer individuellen Bewertung der Umstände, wobei insbesondere der Kontext der Darstellung und der Zweck der Verbreitung oder des Besitzes eine Rolle spielen. Dennoch sollte man Vorsicht walten lassen, da bereits der Besitz solcher kinderpornographischen Schriften nach § 184b StGB strafbar ist, unabhängig davon, ob diese verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Auch der bloße Versuch, derartige Materialien zu erwerben oder zu verbreiten, kann bereits strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Über den Autor

ANWALT FÜR SEXUALSTRAFRECHTI: RECHTSANWALT UND STRAFVERTEIDIGER DR. BÖTTNER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich als Spezialist für Sexualstrafrecht tätig. Er ist ein bundesweit häufig angefragter Experte auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts. Er verteidigt und berät bundesweit gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht.

IHR RECHTSANWALT BEI KINDERPORNOGRAPHIE | DR. JUR. SASCHA BÖTTNER (FACHANWALT FÜR STRAFRECHT)

Spezialisierter Rechtsanwalt für Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung im Sinne der Kinderpornographie | Bundesweite Verteidigung.

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