Rechtsanwalt für Strafrecht Dr. Böttner

Spezialist bei Kinderpornographie
In Deutschland gibt es ca. 165.000 Rechtsanwälte. Davon sind knapp 4.000 Fachanwälte für Strafrecht. Ganz wenige zählen bundesweit zu den Spezialisten bei Kinderpornographie nach § 184b StGB.
Strafverteidiger
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner genießt bundesweites Ansehen bei Kollegen und ist Ihr Spezialist beim Verdacht der Kinderpornographie. Profitieren auch Sie von seiner umfangreichen Erfahrung.
Erfolgsaussichten
Die Erfolgschancen hängen unter anderem vom angestrebten Verfahrensausgang ab. Unser Ziel ist stets die Einstellung Ihres Strafverfahrens.
Kinderpornographie
§ 184b StGB – Verbreitung, Erwerb oder Besitz von Kinderpornographie. Wann liegt eine strafbare Handlung im Sinne des § 184b StGB vor und welche Strafen sind angedroht?
Persönliche Verteidigung bundesweit
Rechtsanwalt Dr. Böttner berät und verteidigt Sie persönlich bundesweit gegen die Vorwürfe einer strafbaren Handlung i.S.d. Kinderpornographie nach § 184b StGB:
- Persönliche Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Böttner
- Fachanwalt für Strafrecht
- Spezialisiert auf die Kinderpornographie
- Erfahrung aus 15 Jahren
- Mehrere tausend erfolgreiche Verfahren
- Strafverteidigung bundesweit
Spezialisierter Strafverteidiger für
Kinderpornographie
Vereinbaren Sie mit Rechtsanwalt Dr. Böttner ein unverbindliches Erstgespräch – schnell, diskret und vorurteilsfrei.

Kurzprofil: Strafverteidiger Dr. Böttner
Spezialisierter Strafverteidiger bei
Kinderpornographie
- Staatsexamen mit zweistelligem Prädikat
- Promotion mit summa cum laude
- Große juristische Staatsprüfung mit zweistelligem Prädikat
- Zusatzqualifikation: Fachanwalt für Strafrecht
- Spezialisierter Strafverteidiger bei Kinderpornographie seit über 15 Jahren
Die Auswahl Ihres Strafverteidigers sollten Sie sorgsam treffen. Nicht jeder Strafverteidiger ist gleich; die Unterschiede in Qualität und Erfahrung können gravierende Auswirkungen auf Ihre Zukunft haben – insbesondere bei sensiblen Vorwürfen wie der Kinderpornographie nach § 184b StGB. Vertrauen Sie Ihre Verteidigung einem Experten an, der nicht nur Ihre Rechte versteht, sondern auch die bestmögliche Verteidigung sicherstellt.
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Dank meiner langjährigen Erfahrung und tiefen juristischen Expertise konnte ich in allen Fällen sicherstellen, dass keiner meiner nicht vorbestraften Mandanten wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit § 184b StGB (Kinderpornographie) eine Gefängnisstrafe antreten musste. Stattdessen habe ich stets Bewährungsstrafen oder sogar die Einstellung des Verfahrens erwirkt. Ihre Freiheit und Ihr guter Ruf haben für mich oberste Priorität und ich setze alles daran, diese zu bewahren.
Dr. Sascha Böttner (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht)
Besondere Spezialisierung auf die Kinderpornographie
Im Bereich der Kinderpornographie werden Verdächtige besonders schnell als Täter abgestempelt, obwohl ihre Schuld noch nicht bewiesen ist und die Unschuldsvermutung gilt. Schon vor einem gerichtlichen Urteil kann die gesellschaftliche Verachtung enorm sein. Der bloße Verdacht, eine strafbare Handlung im Sinne der Kinderpornographie begangen zu haben, verbreitet sich in der Heimatstadt oft blitzschnell und führt zu starker Voreingenommenheit. Daher habe ich mich auf die Verteidigung gegen den Tatvorwurf nach § 184b StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte spezialisiert, um entschlossen und mit fundierter Expertise gegen solche Anschuldigungen vorzugehen. Diese Spezialisierung führt so weit, dass ich von bekannten Strafverteidigern hinsichtlich Verteidigungsstrategie oder Schwächen der Beweisführung in Fällen der Kinderpornographie um Rat gebeten werde. Deshalb kann ich als Ihr Strafverteidiger bei Kinderpornographie Ihre bestmögliche Verteidigung bundesweit – vor jedem deutschen Gericht – garantieren.
Spezialisierte Dezernate bei der Staatsanwaltschaft
Alle Staatsanwaltschaften haben Sonderdezernate, die sich ausschließlich mit dem Sexualstrafrecht beschäftigen. Viele Staatsanwaltschaften haben diese nochmal in einzelne Dezernate aufgeteilt, welche ausschließlich für einen bestimmten Deliktbereich im Sexualstrafrecht tätig sind. Der Staatsanwalt, der sich um Ihr Verfahren kümmert, bearbeitet tagtäglich ausschließlich Fälle zur Kinderpornographie. Sie werden es somit mit einem Spezialisten zu tun haben – aus Ihrer Sicht auf der falschen Seite. Diese Übermacht müssen Sie mindestens ausgleichen. Sie brauchen einen Strafverteidiger bei Kinderpornographie. Mein Anspruch für Ihr Verfahren ist es nicht auf Augenhöhe, sondern mit strategischer Überlegenheit zu agieren. Um eine bestmögliche Verteidigung Ihrer Rechte zu gewährleisten, habe ich mich auf eine Verteidigung bei Kinderpornographie spezialisiert. Mit den 15. Gründen für Dr. Böttner Rechtsanwälte gebe ich Ihnen über die Website meiner Kanzlei eine Auswahl von Gründen an die Hand, die darlegen, weshalb wir Ihre ideale Verteidigung garantieren.
Übereilte Beschuldigung wegen Kinderpornographie nach § 184b StGB
Nirgendwo wird man schneller zum Beschuldigten als bei der Kinderpornographie – oftmals zu Unrecht. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung erhebt die Staatsanwaltschaft schnell den Verdacht, dass Sie sich wegen eines Verstoßes gegen den § 184b StGB strafbar gemacht haben könnten. Eventuell sind Sie in einer online Chatgruppe mit vielen Mitgliedern, in der einer der Mitglieder ungefragt kinderpornographisches Material verbreitet, wodurch Sie ungewollt Besitzer dieser Inhalte werden. Oder das NCMEC hat einen Cybertypline Report geschickt, weil jemand Ihre IP-Adresse für das Hochladen von inkriminierten Dateien benutzt hat. Als Ihr Strafverteidiger bei Kinderpornographie nach § 184b StGB nehme ich die Aufgabe wahr, in dieser Situation Ihre Rechte zu verteidigen und dem Tatvorwurf entgegenzutreten.
Vertrauen zwischen Mandant und Strafverteidiger
Strafverfahren wegen Kinderpornographie nach § 184b StGB sind für den Beschuldigten kein Kinderspiel. Auch privat steht viel auf dem Spiel. Darum stehe ich Ihnen nicht nur mit fundierten juristischen Kenntnissen zur Seite, sondern auch mit privaten Ratschlägen, z.B. der Bewältigung von aus dem Verfahren entstandenen familiären oder beruflichen Problemen. Bei mir sind Sie nicht nur ein Aktenzeichen, sondern in guten Händen. Sie werden von mir über jeden Schritt im Strafverfahren informiert und ich bespreche mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie. Als Ihr Strafverteidiger beim Tatvorwurf der Verbreitung oder Besitz von Kinderpornographie bin ich nicht nur per E-Mail, sondern auch telefonisch für Sie erreichbar.
Mit mir als Strafverteidiger sind Sie in guten Händen
Mir ist bewusst, dass Sie sich in einer lebensverändernden Situation befinden. Konfrontiert mit dem Gewicht einer strafrechtlichen Beschuldigung stehen nicht nur rechtliche, sondern auch private oder berufliche Konsequenzen auf dem Spiel. Deshalb sind mein Team und ich jederzeit für Sie erreichbar – bei Notfällen auch nachts und am Wochenende. Mein Einsatz für Ihre Rechte kennt keine Pausen.
Bundesweite Strafverteidigung bei Kinderpornographie nach § 184b StGB
Rechtsanwalt Dr. Böttner berät und verteidigt Sie als Rechtsanwalt für Kinderpornographie nach § 184b StGB in der gesamten Bundesrepublik. Durch die Spezialisierung auf die Kinderpornographie und der fast 20 Jahren Erfahrung auf diesem Gebiet, kann Rechtsanwalt Dr. Böttner Ihnen gegen alle Vorwürfe aus dem Bereich der Kinderpornographie die bestmögliche Verteidigung und Rechtsberatung garantieren.
Beim Vorwurf der Kinderpornographie ist meist nur der Internetanschluss oder Computer bekannt, von dem aus auf die Daten zugegriffen wurde. Meist ist aber unklar, wer tatsächlich der Nutzer zur fraglichen Zeit war. Unter anderem hier kann die Verteidigung ansetzen.
Die Kinderpornographie stellt eine der schwereren Straftaten im Sexualstrafrecht dar. Verlieren Sie keine Zeit und profitieren Sie bereits im Ermittlungsverfahren von einer frühzeitigen professionellen Verteidigung durch Rechtsanwalt Dr. Böttner als Spezialist für Kinderpornographie.
Der Vorwurf der Kinderpornographie wiegt schwer und bereits der Verdacht hat häufig schwerwiegende Folgen für Ihr berufliches und privates Leben. Die gesellschaftliche Verachtung kann enorm sein. Hier können Sie nachlesen, welche Handlungen welchem Strafmaß unterliegen.
Wird Ihnen Kinderpornographie vorgeworfen, setzt Strafverteidiger Dr. Böttner mit der Verteidigungsstrategie bereits im Ermittlungsverfahren an, um eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Oftmals reißt die Ermittlungsbehörde Sie früh morgens aus dem Schlaf und Sie wissen noch gar nicht, wo vorne und hinten ist. Dabei ist richtiges Verhalten essentiell. Hier können Sie die goldenen Regeln nachlesen:
Wenn Sie bereits verurteilt worden sind und mit Ihrem bisherigen Strafverteidiger unzufrieden sind, so können wir in nächster Instanz gemeinsam für einen besseren Ausgang des Verfahrens im Rahmen einer Berufung oder Revision kämpfen:
Mandanten schätzen unsere Erfolge
Was tun beim Vorwurf der Kinderpornographie?
Rechtsanwalt Dr. Böttner ist als Spezialist für die Kinderpornographie in allen Verfahrensstadien an Ihrer Seite. Wenn Sie wegen Kinderpornographie eine Vorladung erhalten haben, eine Hausdurchsuchung erfolgt ist oder Sie verhaftet wurden, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Böttner frühzeitig, um die bestmögliche Verteidigung von Anfang an sicherzustellen.
In einem unverbindlichen Erstgespräch gibt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Böttner persönlich eine erste Einschätzung zu Ihrem Verfahren und erörtert mit Ihnen die konkreten weiteren Verteidigungsschritte. Nach Erhalt der Ermittlungsakte bespricht Rechtsanwalt Dr. Böttner mit Ihnen in einem weiteren persönlichen Besprechungstermin die konkrete Verteidigungsstrategie und das weitere Vorgehen. In allen Verfahrensstadien ist Rechtsanwalt Dr. Böttner Ihr direkter Ansprechpartner, um die bestmögliche Verteidigung für Sie sicherzustellen.
Im Notfall (z.B. bei Hausdurchsuchung oder Verhaftung) erreichen Sie Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger rund um die Uhr (24 Stunden täglich) über unsere Notfallnummer – in allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte während der Kerngeschäftszeiten (zwischen 08:00 und 18:00 Uhr) mit uns in Verbindung – oder nutzen Sie gleich jetzt unser Kontaktformular für eine erste Beratung und Hilfe durch Rechtsanwalt Dr. Böttner.
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Dr. Sascha Böttner (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht)
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Als Strafverteidiger Kinderpornographie stehe ich Ihnen zur jedem Verfahrenszeitpunkt zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung: